Sterbefall

Im Standesamt werden alle Sterbefälle beurkundet, die im Stadtgebiet von Kitzscher eingetreten sind. Ereignet sich ein Sterbefall in einer Einrichtung (z. B. Pflege- und Seniorenheim), so wird diese den Sterbefall anzeigen. Ist ein Angehöriger zu Hause verstorben, ist dies innerhalb einer Frist von drei Werktagen dem Standesamt mitzuteilen.
Zur Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbefallanzeige
- Todesbescheinigung des Arztes
- Personalausweis der/des Verstorbenen
sowie bei
Ledigen:
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen
Verheirateten:
- die Heiratsurkunde des Verstorbenen
Geschiedenen und Verwitweten:
- die Heiratsurkunde des Verstorbenen und
- Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil