Aktuelle Quarantäne-Regelungen in Sachsen verlängert

Bekanntmachung der Verlängerung der Absonderungsregelungen bis 24.07.2022 Isolationszeit für Infizierte ohne Symptome weiterhin fünf Tage – keine Quarantäne für Kontaktpersonen

Sachsen hatte zum 25. April 2022 die Quarantäne- und Isolationsregeln an die aktuelle Entwicklung der Pandemie angepasst. Diese Regelungen wurden nun bis zum 24.07.2022 verlängert.

Isolationszeit für Infizierte ohne Symptome weiterhin fünf Tage
Auch weiterhin ist die Beendigung der Absonderung für Corona-Infizierte bereits nach fünf Tagen möglich, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – maximal aber auf zehn Tage. Die Infizierten müssen sich weiterhin eigenständig absondern. Es wird dringend empfohlen, dass sie ihre engen Kontaktpersonen selbständig informieren.


Keine Quarantäne für Kontaktpersonen
Für alle Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig. Bislang galt die Ausnahme nur für geimpfte und genesene Personen. Alle engen Kontaktpersonen – insbesondere Hausstandsangehörige – sind jedoch weiterhin dazu aufgefordert, Maßnahmen des Infektionsschutzes einzuhalten. Dies bedeutet, so gut wie möglich Kontakte zu reduzieren, auf eigene Symptome zu achten und sich zu testen.

Um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen zu vermeiden, müssen Personen, die in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe arbeiten, bei Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test (Fremdtestung; Schnell- oder PCR-Test) vorlegen. Dieser Testnachweis muss jedoch nur vorgelegt werden, wenn die Arbeit vor dem oder am zehnten Tag der Absonderung aufgenommen wird. Wer für zehn Tage abgesondert war, muss keinen negativen Test vorlegen. Hier gilt die Regelung wie bisher.

Im Anhang finden Sie die Allgemeinverfügung der Verlängerung des Landkreises Leipzig vom 22.06.2022 sowie ein Infoblatt mit den ab 25. April 2022 gültigen Regeln.

Dokumente (Download)

22.06.2022 Verlängerung AV Absonderung vom 22.04.2022 (PDF, 417 kB)
Absonderungsregeln ab dem 25.04.2022 – Informationsblatt (PDF, 143 kB)

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.