Entwurf der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Nach Verabschiedung tritt Verordnung am 2. November 2020 in Kraft

Das Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Vertretung durch die Ministerin Petra Köpping hat den vorläufigen Entwurf der Corona-Schutz-Verordnung an Kommunen und Einrichtungen versandt. Darin werden die Maßnahmen und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Sachsen geregelt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verordnung noch nicht beschlossen ist, erst damit seine Rechtskraft erhält. Bis dahin kann jedoch ausgegangen werden, dass die enthaltenen Regelungen ab Montag, 02.11.2020 Gültigkeit erlangen.