Landkreis muss Lockerungen zurücknehmen

Bekanntmachung: Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Leipzig vom 08. April 2021

Das Landratsamt Landkreis Leipzig erlässt als zuständige Behörde gemäß §§ 28 Abs. 1, 28 a Abs.1, Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 (BGBl. I S. 802) in Verbindung mit § 28 b Abs. 5 IfSG in Verbindung mit § 8 e Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 29. März 2021 in der konsolidierten Fassung vom 16. April 2021 nachfolgende

Allgemeinverfügung
1. Die Ziffern 2 bis 7 der Allgemeinverfügung des Landkreises Leipzig – Lockerung von Schutzmaßnahmen im Landkreis und Alkoholverbot vom 08. April 2021 – werden aufgehoben. Das Alkoholkonsumverbot nach Ziffer 1 bleibt weiterhin bestehen.

2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Dokumente (Download)

AV_Aufhebung_Lockerungen_LK_Leipzig_23_04_2021 (PDF, 461 kB)

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Belinda Reg´n, Landkreis Leipzig.