Finanzen

Jahresabschlüsse

Nach § 88c Absatz 3 Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung ist der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang mit der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses öffentlich auszulegen. Die Unterlagen stehen nachfolgend zum Download bereit und können während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kitzscher in der Kasse der Kämmerei eingesehen werden.

Schramm
Bürgermeister